Lärmpass

Gemäß unserer Auftsiegserlaubnis dürfen nur Modelle starten die den Vorgaben der Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge entsprechen.

Alle Modelle unter 25kg Abfluggewicht mit einem Strahl- oder Verbrennungsmotorischen Antrieb müssen bzgl ihrer Lärmemission in einem vorgegebenen Verfahren gemessen und in einem Protokoll “Lärmpass” dokumentiert werden. Dieser Lärmpass ist vom Piloten als Nachweis mitzuführen.

Flugmodelle über 25kg Abfluggewicht benötigen unabhängig von ihrer Antriebsart ausnahmslos einen  Lärmpass. Dieser wird jedoch im Rahmen der Zulassung festgestellt und ist Bestandteil der Betriebserlaubnis.

Wie wird gemessen?

Die Modelle werden in einem Abstand von 25m mit dem Wind an drei Messpunkten gemessen. Der Mittelwert aus den drei Messungen entspricht dem Lärmmesswert der ggü. dem Grenzwert verglichen wird.

Für eine gültige Messung müssen folgende Randbedingung eingehalten werden:

  • Eine Messung ist nur bei einer Umgebungstemperatur von 10-30°C ohne Niederschlag zulässig
  • Die Windgeschwindigkeit darf maximal 5m/s (18km/h) betragen
  • Es dürfen keine Reflexionen verursachende Gegenstände im Umkreis von 30 m zum Modell u. Messgerät vorhanden sein
  • Die Messdauer beträgt pro Messpunkt 30 Sekunden bei Volllast.
  • Messgröße: LAmax in dB(A), Betriebsart slow
  • Das Umgebungsgeräusch muss mindestens 10 dB(A) geringer sein als die des Modells

Weitere Information erhaltet ihr bei unserem Lärmmessbeauftragten.

Welcher Schallpegelgrenzwert ist für mich gültig?

Antriebsart Grenzwert
Elektroantrieb keine Messung erforderlich
Verbrennungsmotor 82 dB(A)
Turbinenantrieb 90 dB(A)

Wie bekomme ich einen Lärmpass?

Der Verein hat einen Lärmpassbeauftragten ernannt. Bitte kontaktiert ihn unter der unten gennanten Emailadresse und stimmt einen gemeinsamen Termin zur Durchführung einer Lärmmessung ab, sofern es die Wetterbedingungen zulassen:

Lärmpass Email

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