

Corona Verordnung zur zweiten Welle
Aufgrund der exponentiell gestiegenen Corona-Infektionszahlen wurde von der Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen eine neue Verordnung beschlossen, die unter anderem die Schließung aller Sportstätten vorsieht. Eine Ausnahme stellt die Individualsportregelung dar.
Konkret heißt dies für den M.B.C.-Lehrte das der Sportbetrieb am Hohnhorstsee und am Flugplatz Bussard nur im Rahmen des Indivudualsports stattfinden kann. D.h. allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Ordnungsamt stichprobenartige Kontrollen angekündigt hat, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder, die dann von den jeweilig betroffenen Personen zu bezahlen sind. Die Vereinshütten sind geschlossen zu halten.
Die vollständige Verordnung für das Land Niedersachsen findet ihr hier bei der Niedersächsischen Staatskanzlei.
Darüber hinaus gelten unsere Verhaltensregeln auf dem Vereinsgelände, die es strikt einzuhalten gilt.